Mietkaution richtig vereinbaren.
Wann muss der Mieter eine Kaution zahlen?
Der Mieter muss nur dann eine Kaution zahlen, wenn im Mietvertrag eine solche Sicherheit vereinbart worden ist. Haben Sie vergessen, die Kaution in den Vertrag aufzunehmen, können zwar nachträglich eine Vereinbarung aufsetzen, aber der Mieter kann dies ablehnen.
Wie viel Kaution darf der Vermieter maximal verlangen?
Drei Monatsnettokaltmieten. Als Nettokaltmiete bezeichnet man die Miete ohne die monatliche Vorauszahlung für die Heizkosten und sonstige Betriebskosten. Wenn laut Mietvertrag zum Beispiel 600 Euro Kaltmiete vereinbart ist, kann der Vermieter 1800 Euro verlangen.
Manchmal will der Mieter die gesamte Kautionssumme nicht zahlen? Darf er das?
Ja, eigentlich dürfen Sie, als Vermieter zunächst nur eine Rate verlangen und diese auch erst zu Beginn des Mietverhältnisses, also bei Einzug und Übergabe der Schlüssel. Der Mieter darf die Kaution in drei Monatsraten zahlen.
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, wie die Kaution angelegt werden muss?
Nein. Sie können mit dem Mieter frei vereinbaren, wie das Geld angelegt werden soll und ob Sie oder er ein Konto dafür eröffnen. Meist will der Vermieter, dass das Geld auf sein Konto kommt. Dann ist er verpflichtet, die Kautionssumme auf einem Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen, und zwar getrennt von seinem Vermögen. Das Konto bekommt einen Vermerk, damit kein Gläubiger an das Geld kommt, wenn der Vermieter pleitegeht.
Achten Sie beim Verkauf der Immobilie, das Sie ein Nachweis besitzen über die Kautionübergabe!
Beim Auszug wird der Mieter die Summe zunächst vom Käufer der Immobilie verlangen. Kann er beim Käufer der Immobilie nichts erreichen, darf er die Kaution vom alten Eigentümer fordern. Und zwar auch dann, wenn Sie beim Verkauf der Immobilie die Kaution tatsächlich weitergegeben haben.
Wann müssen Sie dem Mieter die Kaution zurückzahlen, wenn er auszieht?
Es gibt keine feste Frist. Sie müssen die Kaution samt Zinsen zurückzuzahlen, es sei den, Sie haben noch Ansprüche, also wenn zum Beispiel noch Betriebskostennachforderung möglich ist. Gibt es keine offenen Streitpunkte zwischen Ihnen beiden, sollten Sie die Kaution schon wenige Wochen nach Auszug zahlen. Dürfen Sie als Vermieter während der Mietzeit auf die Kaution zugreifen? Nur, wenn Sie eine Forderung gegen den Mieter haben, die er nicht bestreit oder die ein Gericht festgestellt hat. Anschließend muss der Mieter die Kaution wieder auf den alten Betrag auffüllen.